Befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf

Befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf – wann ist es zulässig?

 

Ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf ist nicht grundsätzlich unzulässig. Ein Arbeitgeber kann dies z. B. bei einer Neueinstellung vereinbaren, wenn der Arbeitnehmer eine Kollegin während ihrer Elternzeit vertreten soll.

Welche Voraussetzung muss für ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf erfüllt sein?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf wird auf Zeit abgeschlossen. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit Zeitablauf endet. Die rechtliche Grundlage für diese Art von Arbeitsverträgen bildet das Tarif- und Befristungsgesetz. Die Zulässigkeit wird von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht. Hierzu zählt insbesondere, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses nennt.

Der Sachgrund für ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber nur einen kurzfristigen Bedarf an neuen Mitarbeitern hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn er einen Arbeitnehmer während eines längeren Krankenhausaufenthaltes ersetzen muss oder der Arbeitnehmer nach dem Studium sein erstes Arbeitsverhältnis eingeht.

Ist ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf auch ohne Sachgrund zulässig?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf ist ausnahmsweise auch ohne Sachgrund zulässig, wenn zwei andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höchstdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses darf die Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen. Dies gilt aber nur bei der Neueinstellung eines Arbeitnehmers. Bestand bereits vorher ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf, darf der Arbeitgeber dies maximal dreimal verlängern. Bei der nächsten Verlängerung muss er seinem Arbeitnehmer einen Sachgrund angeben.

Befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf – welche Regelung soll zum 01. Januar 2022 in Kraft treten?

Mit einer Änderung des Befristungsrechts möchte der Gesetzgeber die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse reduzieren, die ohne den rechtlichen notwendigen Sachgrund geschlossen werden.

Die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses wir deshalb zum 01. Januar 2022 von derzeit 24 Monaten auf 18 Monate gekürzt. Außerdem darf ein befristetes Arbeitsverhältnis in Deggendorf nur noch einmal verlängert werden. Ein Arbeitgeber, der mehr als 75 Mitarbeiter hat, darf nur 2,5 % der Belegschaft im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigen.