Kündigungsschutzklage Deggendorf
Kündigungsschutzklage in Deggendorf – wie und wozu?
Mit einer Kündigungsschutzklage wird das Ziel verfolgt, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Hier ist besonders auf die dreiwöchige Frist zu beachten, denn verstreicht diese, ist die Kündigung zunächst einmal rechtswirksam. Da macht es auch keinen Unterschied, ob Sie sich zu dieser Zeit nicht in Deggendorf befunden haben, weil Sie zum Beispiel im Urlaub oder im Krankenhaus waren. Nach dem Ablauf der Frist kann eine Kündigungsschutzklage nur dann noch eingereicht werden, wenn Sie belegen können, dass es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht möglich war, diese fristgerecht einzureichen.
Kündigung in Deggendorf erhalten? Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt sind
Lassen Sie sich von einer Kündigung in Deggendorf nicht einschüchtern. Wenn Sie Zweifel an deren Gültigkeit haben, dann prüfen wir für Sie, ob im Falle einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg besteht. Dazu müssen zunächst einmal die Voraussetzungen für die Kündigungsschutzklage in Deggendorf geklärt werden. Vor der Kündigung müssen Sie sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Außerdem müssen mindestens zehn Arbeitnehmer in diesem Betrieb tätig sein. Der Kündigungsgrund muss durch den Arbeitgeber zweifelsfrei belegt werden können. Ist dies nicht der Fall, haben Sie gute Erfolgsaussichten mit einer Kündigungsschutzklage in Deggendorf.
Mit uns zur erfolgreichen Kündigungsschutzklage
Wir wahren Ihre Rechte. Wenn Sie eine Kündigung in Deggendorf erhalten haben, die Ihnen zweifelhaft vorkommt, dann kommen Sie zu uns. Wir setzen uns für Sie ein und begleiten Sie auf einem erfolgreichen Weg.